Personal Service Rathenow » Vermittlungsgutschein
Anspruchsvoraussetzungen:
Arbeitnehmer, die Anspruch auf Arbeitslosengeld haben und nach einer Arbeitslosigkeit von zwei Monaten nicht vermittelt sind, oder die eine Beschäftigung ausüben oder zuletzt ausgeübt haben, die als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme oder als Strukturanpassungsmaßnahme nach dem Sechsten Abschnitt des Sechsten Kapitels gefördert wird oder wurde, haben Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein. Die Frist geht dem Tag der Antragstellung auf einen Vermittlungsgutschein unmittelbar voraus. In die Frist werden Zeiten nicht eingerechnet, in denen der Arbeitnehmer an Maßnahmen der Eignungsfeststellung und Trainingsmaßnahmen nach dem Zweiten Abschnitt des Vierten Kapitels sowie an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach dem Sechsten Abschnitt des Vierten Kapitels teilgenommen hat. Mit dem Vermittlungsgutschein verpflichtet sich die Agentur für Arbeit, den Vergütungsanspruch eines vom Arbeitnehmer eingeschalteten Vermittlers, der den Arbeitnehmer in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit einer Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden wöchentlich vermittelt hat, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu erfüllen. Der Vermittlungsgutschein gilt für einen Zeitraum von jeweils drei Monaten. (Auszug SGB III, § 421g, Abs.1)
Zweck des Gutscheins:
Mit dem Vermittlungsgutschein können Sie einen privaten
Arbeitsvermittler Ihrer Wahl bei der Stellensuche einschalten.
Aus dem schriftlichen Vermittlungsvertrag zwischen Ihnen
und dem Vermittler muss insbesondere die Vergütung hervorgehen,
die im Falle einer Vermittlung fällig wird.
Der Vermittlungsgutschein, einschließlich der darauf entfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer, wird in Höhe von 2 000 Euro ausgestellt.
Bei Langzeitarbeitslosen und behinderten Menschen nach § 2 Abs. 1 des Neunten Buches kann der Vermittlungsgutschein bis zu einer Höhe von 2 500 Euro ausgestellt werden. Die Vergütung wird in Höhe von 1 000 Euro nach einer sechswöchigen und der Restbetrag nach einer sechsmonatigen Dauer des Beschäftigungsverhältnisses gezahlt. Wenn der private Vermittler Ihnen einen Arbeitsplatz vermittelt,
wird ihm die Leistung unmittelbar gezahlt. (Auszug SGB III, § 421g, Abs.2)
Wo erhalten Sie den Gutschein?
Den Gutschein können Sie beim Arbeitsamt persönlich abholen
oder telefonisch im Service-Center unter 01801/555111, oder per Brief, Fax oder E-mail unter
Angabe Ihrer Kunden-Nummer anfordern.
Quelle: Informationsbroschüre der Arbeitsagentur ("Vermittlungsgutschein
- Ein neuer Weg zum Arbeitsplatz. Hinweise für Arbeitslose")
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